Abfallmanagement

Schäden und darauf folgende Kontaminationen des Umfelds, Arzneimittels oder Personals, das in den Umgang und Transport von zytotoxischen Arzneimitteln involviert ist, sind zu vermeiden. Deshalb müssen diese Arzneimittel mit größter Vorsicht verpackt, gelagert und transportiert werden.

Alle Lager- und Transportverpackungen dieser Arzneimittel müssen zudem klar beschriftet sein. Wenn trotz aller Vorsichtsmaßnahmen während der Herstellung oder des Transports etwas verschüttet wird, muss die Entfernung und Entsorgung des zytotoxischen Materials durch ausreichend geschultes Personal erfolgen. Ein Notfall-Kit für verschüttetes Material sollte an allen Orten, an denen zytotoxische Arzneimittel gelagert, transportiert, verarbeitet und verwaltet werden, vorhanden sein.

Materialien, die Kontakt mit zytotoxischen Arzneimitteln hatten, sind aufgrund der toxischen Natur des Arzneimittels als zytostatischer Abfall zu betrachten – Sondermüll, der in spezifischen Behältern gesammelt werden muss, die nach dem Füllen hermetisch verschlossen werden können. Bei zytotoxischem Abfall sind zudem die geltenden nationalen und regionalen Vorschriften sowie Regeln für den Transport von Sondermüll zu beachten. Die Abfallentsorgung muss auf eine Weise organisiert werden, dass keine Gefahren für die Gesundheit von Menschen, die Umwelt und die öffentliche Sicherheit entstehen.
Informationen zu den europäischen Vorschriften und Standardvorgehen bezüglich Lagerung, Transport und Abfallentsorgung siehe PIC/S, Seite 22, Punkt 5.7, EU GMP-Leitfaden, Anhang 1, QuapoS 5, Seite 10, 4.1–4.3, sowie ISOPP*. Lokale Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.

Informationen zu den europäischen Vorschriften und Standardvorgehen bezüglich Lagerung, Transport und Abfallentsorgung siehe PIC/S, Seite 22, Punkt 5.7, EU GMP-Leitfaden, Anhang 1, QuapoS 5, Seite 10, 4.1–4.3, sowie ISOPP*. Lokale Vorschriften sind ebenfalls zu beachten.