Regulatorische Voraussetzungen für die sterile Produktion von Zytostatika

Arzneimittelsicherheit, Patienten- und Mitarbeiterschutz stehen im Mittelpunkt des sterilen Produktionsprozesses und sind der Grund für umfassende und konsequente Regularien und Richtlinien.

Die wichtigsten europäischen Richtlinien und Regularien

QuapoS 5:
Quality Standards for the Oncology Pharmacy Service.

Eudralex Volume 4:
EU Guidelines to Good Manufacturing Practice
Medicinal Products for Human and Veterinary Use,
Annex 1: Manufacture of Sterile Medicinal Products November 2008 (rev.)

PIC/S Guide PE 010-4:
Guide to good practices for the preparation of medicinal products in healthcare establishments. March 2014.

ISOOP:
Standards of Practice. Safe Handling of Cytotoxics.  Journal  of Oncology Pharmacy Practise, Vol.: 13 Suppl, 2007

Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, bestehen umfangreiche Anforderungen an den Produktionsprozess, die Menschen im Produktionsprozess und die Qualitätskontrolle.

Beschäftigen wir uns mit dem Thema der Produktion von Zytostatika, so müssen wir auch einen Blick auf diese Anforderungen werfen, denn sie sind es, die Ihren Produktionsprozess in der Struktur und Umsetzung wesentlich gestalten, wenn nicht sogar bestimmen. Dabei geht es zum einen um die strikten regulatorischen Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, es geht aber auch um anerkannte Richtlinien, die zu mehr Sicherheit und Schutz in der sterilen Produktion beitragen. Vorweg gesagt: dies ist kein leichtes Thema und es ist kein Thema, das wir hier umfassend abbilden können. Aber wir wollen Ihnen eine Orientierung und Hilfestellung geben.

„Der pharmazeutische Unternehmer ist verantwortlich für seine Arzneimittel und die zu ihrer Anwendung vorliegenden Informationen. Die besonderen Eigenschaften der Wirkstoffe und die komplexen Modalitäten in der onkologischen Therapie begründen hohe Erwartungen seitens der Anwender. Diese gehen nicht selten weit über das gesetzlich vorgegebene Mindestmaß hinaus. Die Anforderungen an die Arzneimittelhersteller sind daher im Bereich Onkologie anspruchsvoller als bei dem größten Teil der übrigen Arzneimittelgruppen.“ (Zitat QuapoS51, 2013, Kap. 3.1.1., S.5)

Die sterile Produktion unterliegt in den meisten europäischen Ländern zunehmend konsequenteren regulatorischen Vorgaben. Allerdings gibt es – noch - keine allgemein gültige Regularien, lediglich Leitfäden/ Empfehlungen für die gesamte EU.

So muss sich jedes steril produzierende Unternehmen im eigenen Land mit den lokalen rechtlichen und regulatorischen Richtlinien der zuständigen Behörden auseinandersetzen und fortlaufend informiert bleiben, welche Maßnahmen bindend sind.

Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über die anerkannten Empfehlungen zur Kontaminationskontrolle stets auf aktuellem Stand halten. All dies sollte nicht als lästige Pflicht gesehen werden, sondern als Hilfestellung für eine sichere sterile Produktion mit hoher Qualität.  

Für Industriebetriebe mit Umgang mit sterilen Arzneiprodukten ist EU-weit der GMP Annex 12 vorgeschrieben. Apotheken sind allerdings keine Industriebetriebe, hier ist der GMP-Leitfaden nicht zwingend binden. In den Ländern also, in denen die Zytostatikaproduktion schwerpunktmäßig in Apotheken stattfindet gelten länderspezifisch bindend (z. B. Deutschland) oder empfehlend die Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO3) oder andere europäische Richtlinien (z. B. PICS4, QuapoS51). Grundsätzlich orientiert sich die ApBetrO aber auch am Annex 1, ist jedoch in einigen Punkten weniger streng. So reicht z. B. eine Herstellung A in C, anstelle A in B.

Darüber hinaus existieren für verschiedene Teilbereiche der sterilen Produktion spezielle Verordnungen, Regeln und Richtlinien, die ebenfalls bindend oder empfehlend oder auch von Land zu Land unterschiedlich sein können, wie bspw. verschiedene EN, ISO oder DIN-Normen (z. B. DIN EN ISO 9001, DIN1280, EN 420, EN 388, EN 374, EN 14644, EN 14698, EN 12599, EN 12980), Richtlinien zur Persönlichen Schutzausrüstung (z. B. 89/686/EWG), Gefahrstoffverordnungen (GefStoffV), Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und viele andere.

Regularien und Leitlinien befassen sich mit allen wichtigen Prozessschritten in der Herstellung steriler Medizinprodukte, angefangen vom Personal, Räumlichkeiten, Ausstattung, Bekleidung, über Reinigung, Sterilisation, Dokumentation, Monitoring und Qualitätskontrolle.

Doch ob nun als bindende Regularien oder als Empfehlung, eines ist allen Veröffentlichungen gleich: Alle Regelwerke zur sterilen Produktion geben keine eindeutigen Handlungsvorgaben, sondern lediglich die Struktur, die zu einem festgelegten und zu kontrollierenden Ergebnis führen muss. Wie das geschieht obliegt der Erfahrung des Herstellungsbetriebes.

So wird zum Beispiel nicht vorgegeben, welche Reinigungsmittel oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden sollen, welche Reinigungsfrequenz für welche Bereiche notwendig ist, die Schulungsfrequenz und -inhalte der Mitarbeiter sind nicht festgelegt und vieles, vieles mehr. Schaut man in fünf verschiedene Zytostatika-produzierende Betriebe, so wird man fünf verschiedene Reinraumkonzepte finden. Es zählt also das Wissen und die Erfahrung jedes einzelnen Herstellungsbetriebes, um auf der Basis und konform der regulatorischen Vorgaben ein für den jeweiligen Herstellungsbetrieb passendes Reinraumkonzept aufzubauen, das zu einem Ergebnis führt, das die Qualitätskriterien der Regularien erfüllt, aber vor allem zu einem sicheren und wirksamen Produkt.

VWR ist Ihr kompetenter Partner auch in diesem Bereich. Unsere Experten haben das Wissen und die Erfahrung, mit Ihnen gemeinsam die für Ihren Betrieb effizientesten Kriterien zu identifizieren und ein fundiertes und sicheres Konzept zu erstellen, das Mensch und Produkt im Produktionsprozess schützt.

Hinweis: Änderungen der erwähnten Normen, Vorschriften und sonstigen Informationen vorbehalten.